Fernwärme

Nachhaltige Energie

für Sulingen

Regional. Zukunftssicher. Gemeinsam.

Für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung von morgen.

Das Projekt Fernwärme

Sulingen macht sich unabhängig

Mit dem geplanten Fernwärmenetz entsteht eine nachhaltige und regionale Alternative zu klassischen Heizsystemen.

Ziel ist es, eine zuverlässige und zukunftsfähige Wärmeversorgung für Sulingen aufzubauen und gleichzeitig regionale Energieträger zu nutzen.

Der Ausbau erfolgt Schritt für Schritt. 

Der erste Bauabschnitt ist ab 2027 im Bereich der Trasse Hallenbad vorgesehen. Das Projekt wird von der Stadtentwicklungsgesellschaft Sulingen mbH (STEG) umgesetzt und betrieben.

Zeichnung eines Bauernhofes

Regionale Energie

Biogas, Holzhackschnitzel und weitere regionale Energieträger.

Wärmeerzeugung

In modernen Energiezentralen wird Wärme – und gleichzeitig Strom – erzeugt.

Fernwärmenetz

Die Wärme wird über ein gut gedämmtes Leitungsnetz zu Ihnen nach Hause transportiert.

Ihr Gebäude

Sie erhalten zuverlässige, komfortable und nachhaltige Wärme – ohne eigene Heizungsanlage

Gemeinsam investieren in die Wärmeversorgung von morgen.

Schirmherr des Fernwärmeprojekts

"Die Fernwärme ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt..."

Portrait Bürgermeister Patrick Bade

Patrick Bade

Bürgermeister der Stadt Sulingen

Lageplan

Wo entsteht das Fernwärmenetz?

Die Bauabschnitte farblich markiert für das Fernwärmenetz
Ihr Interesse Zählt

Genug Energie
für Sulingen

Die regional verfügbaren Energieträger bieten ausreichend Potenzial, um künftig viele Haushalte in Sulingen mit nachhaltiger Wärme zu versorgen.

Bis zu 1.500 Haushalte

mit regional erzeugter Wärme versorgbar

Der Ausbau erfolgt schrittweise.

Die Nachfrage der Anliegerinnen und Anlieger ist ein entscheidender Faktor für den Ausbau des Fernwärmenetzes.

SO FUNKTIONIERT ES

Fernwärme einfach erklärt

Von der Wärmeerzeugung bis zur Nutzung im Gebäude.

Fernwärme bringt zentral erzeugte Wärme zuverlässig und effizient direkt zu den angeschlossenen Gebäuden. Die Wärme wird in einer Energiezentrale erzeugt, über ein gut gedämmtes Leitungsnetz transportiert und im Gebäude komfortabel genutzt.

Wärme erzeugen

Regionale Energieträger wie Biogas und Holzhackschnitzel erzeugen Wärme in der Energiezentrale.

Wärme transportieren

Ein gedämmtes Leitungsnetz bringt die Wärme effizient zu den angeschlossenen Gebäuden.

Wärme nutzen

Eine kompakte Übergabestation versorgt Heizung und Warmwasser – ohne eigene Heizzentrale.

Einfach. Effizient. Zukunftssicher.

Von der Erzeugung bis zur Nutzung: Fernwärme bietet eine zuverlässige, komfortable und zukunftsfähige Wärmeversorgung – ohne eigene Heizzentrale im Gebäude.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Darum lohnt sich Fernwärme

Planbare Kosten

Langfristig kalkulierbare Heizkosten.

Komfortabel

Keine eigene Heizungsanlage,
kein Brennstoffager, weniger Aufwand.

Regional

Wertschöpfung und Energieversorgung bleiben vor Ort.

Zukunftssicher

Weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Energiekrisen.

Voraussichtliche
Wärmepreise von etwa

11-15 ct/kWh

Staatliche Förderung

bis zu

So entsteht die Wärme für Sulingen

Aus der Region - für die Region

Die Wärme für das Fernwärmenetz Sulingen wird von der SulEnergy GmbH & Co. KG bereitgestellt.

Grundlage der Wärmeerzeugung sind regionale und nachwachsende Energieträger: Biogas von Landwirten aus dem Sulinger Umland sowie Holzhackschnitzel aus der Landschaftspflege.

In modernen Energiezentralen werden daraus gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt.

Regionale Rohstoffe, kurze Wege und Investitionen vor Ort stärken Sulingen nachhaltig.

Die Heizzentrale

Moderne Technik.
Sichere Versorgung.

Ein intelligenter Technologiemix aus regionalen Energieträgern, modernen Energieanlagen und Speichersystemen sorgt für eine effiziente und zuverlässige Wärmeversorgung.

Zukünftig können Wärmepumpen und Sonnenenergie oder andere moderne Technologien das System ergänzen.

Heizzentrale Anlagenübersicht
1 Zwei Flex-BHKWs
2 Holzhackschnitzelkessel
3 Wärmespeicher
4 Biogasspeicher
5 Lagerplatz für Holzhackschnitzel

Vereinfacht dargestellt: Flexible Blockheizkraftwerke (Flex-BHKW) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie werden gezielt dann eingesetzt, wenn besonders viel Strom benötigt wird.

Klimafreundlich

Durch die Nutzung erneuerbarer und effizienter Energiequellen werden CO₂-Emissionen reduziert.

Versorgungssicher

Zentrale Wärmeerzeugung sorgt für eine zuverlässige Versorgung auch in Zukunft.

Wertstabil

Eine moderne Wärmeversorgung kann die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit von Immobilien steigern.

Komfortabel

Keine eigene Heizungsanlage, kein Brennstofflager und weniger Wartungsaufwand.

Fördermöglichkeiten für Ihren Fernwärmeanschluss

Attraktive staatliche Zuschüsse möglich

Der Anschluss an das Fernwärmenetz kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. 

Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser sind – je nach Erfüllung der Fördervoraussetzungen – Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Diese setzen sich aus der Grundförderung, einem Klimageschwindigkeitsbonus sowie einem Einkommensbonus zusammen.

Erstberatung

Energieberatung für die Stadt Sulingen – hier finden Sie mehr Informationen inklusive Ansprechpartner:

Energieberatung | Sulingen.de

Staatliche Förderung

Grundförderung

30 %

nach Heizungsaustauschprogramm

Individuell auch höhere Förderungen bis 70 %  möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Energieberater!

Profitieren Sie nicht nur von einer zukunftssicheren Wärmeversorgung – unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Ihr Hausanschluss staatlich gefördert werden.

Da Förderprogramme und Fördersätze regelmäßig angepasst werden und die tatsächliche Förderung von den individuellen Voraussetzungen sowie den verfügbaren Bundesmitteln abhängt, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die aktuellen Förderinformationen.

SCHRITT FÜR SCHRITT

Wie geht es weiter?

Der Ausbau des Fernwärmenetzes erfolgt schrittweise. Die Nachfrage und die Anzahl der Interessensbekundungen spielen dabei eine wichtige Rolle für die weitere Entwicklung.

1
Planung & Energiezentrale
Die Planung des Fernwärmenetzes läuft bereits. Die Wärmeversorgung soll künftig über eine neue Energiezentrale im Bereich des Hasseler Wegs erfolgen.
2
Start des Bauabschnitts
Ab 2027 beginnt der Ausbau im Bereich Hallenbad, Tilsiter und Buchenstraße – gemeinsam mit der geplanten Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen.
3
Schrittweiser Ausbau
Das Fernwärmenetz wächst mit der Nachfrage. Weitere Bauabschnitte werden umgesetzt, sobald ausreichend Anschlussinteresse besteht.
4
Erweiterung des Netzes
Auch der Ortskern soll künftig an das Fernwärmenetz angebunden werden. Die Umsetzung hängt von den erforderlichen Genehmigungen ab.

Gut zu wissen

Für den Sulinger Westen wird parallel ein eigenes Wärmekonzept entwickelt. Weitere Informationen folgen.

Neuigkeiten rund um das Sulinger Fernwärmeprojekt

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fernwärme Sulingen.

Fernwärme verstehen

Anders als bei gebäudeintegrierten Heizsystemen wird die Wärme bei einer Fernwärmeheizung nicht im Haus, also im Heizungskeller, erzeugt. Stattdessen wird sie zentral in einem Heizwerk bereitgestellt.

In Sulingen wird die Heizwärme in einem Blockheizkraftwerk – einer Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme – erzeugt und in Form von heißem Wasser über wärmegedämmte Rohrleitungen zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert.

In der sogenannten Fernwärmeübergabestation wird die Wärme des Fernwärmewassers (Betriebswasser) auf das hauseigene Heizsystem übertragen. Dabei kühlt das Fernwärmewasser ab und wird anschließend zum Heizwerk zurückgepumpt, wo es erneut erwärmt wird.

Das Betriebswasser zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf zwischen dem Heizwerk und den angeschlossenen Gebäuden. Es transportiert die Heizwärme zu den Wärmekunden und sorgt so für die Beheizung der Gebäude.

Das Fernwärmenetz wird von der Stadtentwicklungsgesellschaft Sulingen mbH (STEG) finanziert und betrieben. Das Wärmenetz wird über das Kraft–Wärme -Kopplungs-Gesetz mit 40 % gefördert. Für die konkrete Planung und Objektüberwachung des Fernwärmenetzes wurde das Ingenieurbüro Ingenieurnetzwerk Energie eG (iNeG) unter der Projektleitung von Georg Schätzl beauftragt.

Der Ausbau der Fernwärme ist Teil der kommunalen Wärmeplanung und unterstützt die Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes sowie die bundesweiten Vorgaben zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Die Stadt Sulingen hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 Klimaneutral zu sein. Durch den Ausbau der Fernwärmenetze schafft die Stadt Sulingen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und verlässliche Wärmeversorgung und trägt gleichzeitig zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.

Die STEG Sulingen betreibt bereits das Wärmenetz „Promenadenweg“ und versorgt darüber öffentliche Gebäude, darunter die Grundschule, das Freibad, den Kindergarten sowie das Wohngebäude von Bethel im Norden und das Gebäude des DRK. Darüber hinaus sind auch mehrere Wohngebäude an das Wärmenetz angeschlossen. Im Sun-Park werden die Gebäude für die Gewerbetreibenden über ein Fernwärmenetz beheizt. Des Weiteren werden Mehrfamilienwohngebäude des Bauvereins am „Schwafördener Weg“ und “Am Wolfsbaum” mittels Fernwärme beheizt. Betreiber des Fernwärmenetzes ist ein Landwirt aus Nord Sulingen. Die Heizwärme kommt aus seiner Biogasanlage.Auch im Westen von Sulingen werden Wärmenetze entwickelt.

Mit dem Anschluss an das Fernwärmenetz werden die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt.

Momentan unterstützt der Staat den Anschluss an eine öffentliches Wärmenetz mit 30 bis 70 % Zuschüsse durch das Heizungsaustauschprogramm des Bundes „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte“, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen ist.

Der Fernwärmeanschluss beinhaltet in Sulingen die Installation einer Übergabestation. Diese Fernwärmeübergabestation bleibt im Eigentum der STEG und wird von der STEG betrieben. Für Sie als Kunde entfallen Betriebs- und Wartungskosten. Über eine Fernwartung wird Ihre Übergabestation vorausschauend geprüft.

Ein Schornstein ist nicht mehr notwendig und der Platzbedarf für Kessel und Brennstofflager wird frei.

Falls sich emissionsschutzrechtliche Vorschriften verschärfen, ist die Technik im Heizwerk nachzurüsten. Sie brauchen Sich um nichts zu kümmern.

Für die zentrale Wärmeerzeugung kommt ein innovativer Technologiemix zum Einsatz: zwei flexible Blockheizkraftwerke (Flex-BHKWs*), zwei Holzhackschnitzelkessel sowie Biogas- und Wärmespeicher sorgen für eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung. Zukünftig besteht die Option das System durch Wärmepumpen und Sonnenenergienutzung zu ergänzen. Die mit Holzhackschnitzeln betriebenen Spitzenlastkessel sorgen für die Redundanz (Ausfallsicherheit), sodass die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.

* Flexible Blockheizkraftwerke (Flex-BHKW) sind Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.

Die Wärmebereitstellung erfolgt durch die SulEnergy GmbH & Co. KG als Wärmelieferantin. Der Rohstoff Biogas wird durch die umliegenden Biogaslandwirte erzeugt. Blockheizkraftwerke produzieren daraus elektrischen Strom und Heizwärme. Zur Spitzenlastabdeckung werden Holzhackschnitzel aus der Landschaftspflege eingesetzt. Auch diese stammen aus dem Umkreis von Sulingen, so dass in Zukunft die Rohstoffe regional gewonnen werden und nachwachsen. Der Strom wird in das örtliche Stromnetz eingespeist, so dass ein Teil des Strombedarfs in Sulingen durch den Einsatz regionaler Rohstoffe gedeckt wird.

Insgesamt steht eine Energiemenge, die 1,5 Millionen Liter Heizöl entsprechen würde, regional zur Verfügung. Damit ließen sich – je nach Gebäudetyp und Effizienz – im Durchschnitt rund 1.000 bis 1.500 Einfamilienhäuser pro Jahr beheizen.

Machbarkeitsstudien 2023-2025

Ausgangspunkt des Vorhabens war das Engagement von Hauke Meyer-Husmann (Biogaslandwirt und Unternehmer, SulEnergy) und Wolfgang Belke (Unternehmer im Bereich Landschaftspflege und Energieholz, SulEnergy). Beide verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb von Wärmenetzen, und bringen umfassende Erfahrung in diesem Bereich mit. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit wurden zwei Machbarkeitsstudien beauftragt, in denen sowohl für den westlichen als auch für den östlichen Stadtbereich inklusive des Ortskerns entsprechende Versorgungskonzepte entwickelt wurden. Mit diesen Ergebnissen traten die Initiatoren an die Stadt Sulingen sowie an den Geschäftsführer Michael Hanke von der Stadtentwicklungsgesellschaft Sulingen mbH (STEG) heran. Sowohl für die Machbarkeitsstudien als auch für die konkrete Umsetzung des Fernwärmenetzes wurde das Ingenieurbüro IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG) unter der Projektleitung von Georg Schätzl beauftragt.

Grundsätzlich kann jedes Gebäude mit Fernwärme versorgt werden, sofern es an ein Wärmenetz angeschlossen ist. In Sulingen soll schrittweise ein flächendeckendes Wärmenetz aufgebaut werden.

In Neubaugebieten ist der Aufbau eines Fernwärmenetzes jedoch häufig nicht wirtschaftlich. Moderne, gut gedämmte Gebäude haben einen geringen Heizwärmebedarf, sodass sich die Investition in ein Fernwärmenetz dort oft lohnt.

In Deutschland unterliegen Fernwärmeversorgungsverträge der gesetzlichen „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV). Diese Verordnung schützt Verbraucher und den Betreiber vor willkürlichen Vertragsbedingungen und gibt den rechtlichen Rahmen für Haftung, Messung und Zahlungsbedingungen und auch Preisgestaltung zwingend vor. Sie legt die Rechte und Pflichten sowohl der Fernwärmeversorgungsunternehmen als auch der Kundinnen und Kunden fest und schafft einheitliche Vertragsbedingungen.

Die Fernwärme Sulingen unterliegt der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV).

Ausbau und Anschluss

Der Ausbau des Fernwärmenetzes in Sulingen erfolgt schrittweise. Dabei werden insbesondere anstehende Straßensanierungen sowie die Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen berücksichtigt, um Synergien zu nutzen und die Erschließung wirtschaftlich umzusetzen. Zudem werden vorrangig Bereiche mit einer hohen Wärmenachfrage ausgebaut.

Über den Beginn, den Baufortschritt und den weiteren Ablauf der Baumaßnahmen informiert die STEG Sulingen regelmäßig auf der Projektwebsite, über Social-Media-Kanäle der Stadt sowie in der lokalen Presse. Ergänzend werden Informationstafeln und Plakate in den jeweiligen Ausbaugebieten aufgestellt.

Bitte tragen Sie sich in das online Formular der Internetseite ein. Die Stadtentwicklungsgesellschaft prüft die Anschlussmöglichkeiten und meldet sich bei Ihnen. Wenn ein Anschluss möglich ist, erhalten Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot.

Ein vorab Anschluss ist möglich, wenn der Anschluss in den nächsten zwei Jahren geplant ist. Die Anschlussgebühr wird sofort fällig. Ein späterer Anschluss bedeutet höher Kosten, da die Straße nochmal geöffnet werden muss.

Ja. Für die wirtschaftliche Realisierung des Fernwärmenetzes in Sulingen wird eine Mindestanschlussquote von mindestens 60 % angestrebt. Nur bei einer ausreichenden Anzahl an Anschlussnehmern können die Investitions- und Betriebskosten wirtschaftlich getragen und die Anschlusskosten möglichst günstig gehalten werden.

Nein, ein Wärmeliefervertrag kommt erst mit Ihrer Unterzeichnung eines Vertrages zustande.

Auch nach einer schriftlichen Unterzeichnung beider Parteien haben Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag endgültig rechtswirksam. Eine auflösende Bedingung (Vertragsklausen, Vertragsregelung, Vorbehalt) in Ihrem Wärmeliefervertrag regelt, dass der Vertrag nicht rechtswirksam wird, sollte Ihre beantragte staatliche Förderung nach unserer Antragsannahme nicht bewilligt werden. Ihre Anschluss Vormerkung gilt daher vorerst als einseitige Willensbekundung und wird erst durch das zweistufige Antragsverfahren zu einem rechtswirksamen Vertrag.

Die Fernwärmeübergabestation bildet die Schnittstelle zwischen dem Fernwärmenetz und der Heizungsanlage Ihres Gebäudes. Sie überträgt die Wärme aus dem Fernwärmenetz auf das hauseigene Heizsystem und stellt die vereinbarte Wärmeleistung bereit.

Die Übergabestation wird von der STEG Sulingen installiert, betrieben und gewartet. Sie bleibt im Eigentum der STEG Sulingen.

Für ein Einfamilienhaus ist die Fernwärmeübergabestation in der Regel als wandhängendes Kompaktgerät ausgeführt und hinsichtlich ihrer Größe mit einer Gastherme vergleichbar. Sie benötigt etwa 1 × 1 m Wandfläche und ist rund 30 cm tief.

Bei Mehrfamilienhäusern kommen in der Regel bodenstehende Übergabestationen zum Einsatz. Dafür ist je nach Anlagengröße eine Stellfläche von etwa 1 bis 2 m² erforderlich.

Ein separater Heizraum ist für die Fernwärmeübergabestation nicht erforderlich. Sie wird in der Regel im vorhandenen Heizungsraum oder Hauswirtschaftsraum installiert.

Der Hausanschluss bis zur Übergabestation sowie die Fernwärmeübergabestation selbst werden von der STEG Sulingen installiert.

Hinweis: Für die Demontage Ihrer bestehenden Heizungsanlage (z. B. Heizkessel oder Gastherme) sowie für den Anschluss der Übergabestation an das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verantwortlich. Diese Arbeiten können von einem Heizungsfachbetrieb Ihrer Wahl oder auf Wunsch von einem von der STEG Sulingen vermittelten Heizungsfachbetrieb ausgeführt werden.

Für den Betrieb der Fernwärmeübergabestation sind bauseits ein Stromanschluss sowie ein Internetzugang bereitzustellen.

Der Stromanschluss dient dem Betrieb des Fernwärmereglers, der die Regelung der Übergabestation und damit die Wärmeversorgung des Gebäudes übernimmt.

Der Internetzugang ermöglicht die Anbindung der Übergabestation an die zentrale Leit- und Visualisierungstechnik der STEG. Dadurch können Betriebsdaten überwacht sowie Wartungs- und Servicearbeiten in vielen Fällen per Fernzugriff durchgeführt werden.

Als Kundin oder Kunde erhalten Sie zudem einen persönlichen Zugang zum Online-Portal der STEG, über das Sie Informationen zu Ihrer Übergabestation einsehen können.

Ob Anpassungen an der bestehenden Heizungsanlage erforderlich sind, hängt vom Zustand und der Ausführung der vorhandenen Installation ab. Im Rahmen der Umstellung auf Fernwärme kann es notwendig sein, einzelne Komponenten wie Umwälzpumpen, Mischer oder Absperrarmaturen zu erneuern, sofern diese nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

Je nach Alter und Zustand der Anlage kann auch der Austausch weiterer Anlagenteile, beispielsweise des Trinkwarmwasserspeichers, sinnvoll sein.

Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, wird gemeinsam mit einem Heizungsfachbetrieb abgestimmt. Die erforderlichen Anpassungen an der hausinternen Heizungsanlage werden durch den beauftragten Heizungsfachbetrieb ausgeführt.

Der Fernwärmeverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) über einen Wärmemengenzähler erfasst, der in der Fernwärmeübergabestation installiert ist.

Auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresverbrauchs werden monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 1/12 des geschätzten Jahresbetrags per Lastschrift eingezogen. Nach Ablauf des Abrechnungsjahres erfolgt die Jahresabrechnung auf Basis des tatsächlich gemessenen Verbrauchs.

Wurden zu hohe Abschläge gezahlt, wird der entsprechende Betrag erstattet. Liegt der tatsächliche Verbrauch über dem zugrunde gelegten Jahresverbrauch, wird der Differenzbetrag nachberechnet. Das Abrechnungsverfahren entspricht damit dem bei Strom- oder Erdgaslieferungen.

Der Zählerstand wird kontinuierlich digital erfasst und an die zentrale Leit- und Visualisierungstechnik übertragen. Kundinnen und Kunden können ihren aktuellen Verbrauch sowie weitere Informationen jederzeit über das persönliche Online-Portal der STEG einsehen.

Verfügt Ihr Gebäude bereits über eine zentrale Heizungsanlage, ist der Umstieg auf Fernwärme in der Regel unkompliziert. Die bestehende Heizungsanlage wird durch eine Fernwärmeübergabestation ersetzt, die an das vorhandene Heizsystem des Gebäudes angeschlossen wird. Die bestehenden Heizungsleitungen können dabei meist weiter genutzt werden.

Ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist für Ihre Förderung nach BEG (EM) erforderlich.

Falls bei Mehrfamilienwohngebäuden die einzelnen Wohnungen derzeit mit Einzelheizungen ausgestattet sind, muss eine Zentralisierung der Heizanlage erfolgen. Der Umbau ist allerdings mit großem Aufwand verbunden: Es müssen Heiz- und Warmwasserleitungen von einem zukünftigen Heizungskeller zu den Wohnungen verlegt und gegebenenfalls ein zentraler Warmwasserspeicher installiert werden. Ob und in welchem Umfang eine Umrüstung möglich ist, sollte von einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb geprüft werden.

Alternativ können Wohnungsübergabestationen installiert werden, die durch den STEG betrieben werden. Auch hier sind Heizungsleitungen vom Fernwärmeanschluss bis zu den einzelnen Wohnungen zu verlegen. Der Aufwand ist im Einzelnen zu prüfen. Ein qualifizierter Heizungsfachbetrieb sollte hinzugezogen werden, um die Möglichkeiten zu prüfen.

Kosten und Preise

Der Fernwärmepreis setzt sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen. Die genaue Höhe hängt von den Investitions- und Betriebskosten des Wärmenetzes, den Kosten für die Wärmeerzeugung sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

In Sulingen wird die Wärme aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt. Wesentliche Bestandteile der Wärmeerzeugung sind die Nutzung von Biogas sowie Holzhackschnitzeln. Die Kosten dieser Energieträger fließen über entsprechende Preisformeln in den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis ein.

Der Fernwärmepreis besteht grundsätzlich aus drei Bestandteilen:

  • Grundpreis: Deckt die Zählereichung und Verrechnungskosten ab
  • Leistungspreis: Deckt verbrauchsunabhängige Kosten, zum Beispiel für die Bereitstellung, den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur und wird durch die bereitgestellte Wärmeleistung berücksichtigt.
  • Arbeitspreis: Wird für die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) berechnet. Er bildet insbesondere die Kosten der Wärmeerzeugung und des Energieeinsatzes ab.

 

Die Preisgestaltung erfolgt nicht frei, sondern unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist insbesondere die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Diese schreibt unter anderem vor, dass Preisänderungsklauseln nachvollziehbar, transparent und an tatsächliche Kostenentwicklungen gekoppelt sein müssen.

Darüber hinaus gelten die Vorgaben des allgemeinen Preis- und Kartellrechts. Fernwärmepreise müssen angemessen sein und dürfen nicht zu einem missbräuchlichen Preis führen.

Für Sulingen werden die konkreten Preisänderungsformeln und Gewichtungen der einzelnen Bestandteile im Preisblatt des Wärmeliefervertrages transparent festgelegt. Damit können Kundinnen und Kunden nachvollziehen, wie sich der Fernwärmepreis zusammensetzt und welche Kostenentwicklungen berücksichtigt werden.

Nein. Fernwärmeversorger können die Preise nicht beliebig festlegen. Die Preisbildung unterliegt verschiedenen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Fernwärmepreise müssen angemessen und wettbewerbsfähig sein. Ein Fernwärmeversorger steht im Wettbewerb mit anderen Heizsystemen und muss seine Preise so gestalten, dass die Wärmeversorgung für Kundinnen und Kunden attraktiv bleibt.

Da Wärmenetze langfristige Investitionen erfordern, haben Wärmelieferverträge gemäß AVBFernwärmeV in der Regel eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Diese langfristige Planungssicherheit ist notwendig, damit der Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

Der Fernwärmeversorger ist im Rahmen seiner kaufmännischen Preisgestaltung verpflichtet, eine nachvollziehbare und angemessene Preisbildung sicherzustellen. Zusätzlich unterliegen Fernwärmepreise der kartellrechtlichen Kontrolle. Das Kartellrecht schützt Kundinnen und Kunden vor missbräuchlich überhöhten Preisen.

Nutzung

Gas und Strom:
Dies sind überregionale oder sogar internationale Güter. Strom und Erdgas werden an großen Energiebörsen gehandelt und über länderübergreifende Transportnetze verteilt. Die Energie kann beliebig beschafft und von verschiedenen Händlern quer durch Europa transportiert werden.

Fernwärme:
Aufgrund von Wärmeverlusten über längere Strecken muss Fernwärme in unmittelbarer Nähe zur Erzeugung genutzt werden. Daher sind Wärmenetze in der Regel auf einzelne Stadtteile oder geschlossene Siedlungsgebiete beschränkt; überregionale Netze sind eher selten wie beispielsweise die „Fernwärmeschine Ruhr“. Der Markt für Fernwärme ist rein lokal oder regional und unabhängig von Weltwirtschafskrisen.

Der einmalige Vorteil der Fernwärmeversorgung in Sulingen ist, dass die Wärmepreise zu großem Teil von den Steigerungen fossiler Energieträger abgekoppelt sind und die Anpassung der Preise auf mehreren Säulen (Indizes) basiert. Wenn also ein Index einen Sprung nach oben macht, geht dieser nur als ein Teil in die jährliche Preisanpassung ein. Beim Erdgaskesseln ist das (aktuell) anders, wenn sich die Einkaufspreise verdoppeln, verdoppelt sich auch der Preis für den Endverbraucher.

Nein, ein Fernwärmeanschluss ist nur möglich, wenn das gesamte Gebäude mit Fernwärme versorgt werden soll. Für einzelne Wohneinheiten ist eine Realisierung nicht möglich. Die Zustimmung des Eigentümers des Gebäudes ist erforderlich. Für ein Gebäude mit mehreren Eigentümern muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegen.

Laut Umweltbundesamt ist die Gefahr der Legionellen Bildung in Trinkwassersystemen zwischen 20-55°C am höchsten. Die Vorlauftemperatur der Fernwärme Sulingen wird auch im Sommer mit ca. 70 °C bereitgestellt. Eine Legionellenschutzschaltung, die über die Fernwärmeregelung eingestellt wird, ermöglicht eine regelmäßige Desinfizierung des Trinkwarmwasserspeichers bei Einfamilienwohngebäuden. Im Geschosswohnungsbau ist im Trinkwasserspeicher immer eine Warmwassertemperatur von 60 °C zu gewährleisten. Das wird über die Fernwärmeregelung entsprechend eingestellt. Damit sind die Voraussetzungen der gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Hinweis:
Auch im gebäudeinternen Verteilungssystem sind die geltenden gesetzlichen Anforderungen und technischen Vorgaben zu beachten. Für den ordnungsgemäßen Zustand, die Wartung und den Betrieb der hausinternen Heizungsanlage ist weiterhin der Gebäudeeigentümer verantwortlich.

 

Rechtliches und Vertragsaspekte

Bei Anschlussmöglichkeit innerhalb der nächsten zwei Jahre, bekommen Sie ein Angebot über individuelle Anschlusskosten und vereinbaren einen Wärmelieferungsvertrag mit der Vereinbarung eines Anschlusszeitpunkts. Der Wärmelieferungsvertrag beginnt zum vereinbaren Anschlusszeitpunkt oder früher, wenn erstmalig Heizwärme abgenommen wird. Falls ihr Gebäude nicht in den nächsten zwei Jahren ans Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, bekommen Sie einen Vorvertrag.

Der Vorvertrag beinhaltet den Versorgungsbereich, Wärmebedarf, die Anschlussleistung, den Erschließungszeitraum und die Erschließungsbedingungen des Fernwärmeversorgungsvertrags. Außerdem gibt der Vorvertrag Ihnen und uns Planungssicherheit.

Ihr Gebäude liegt in einem geplanten Fernwärmegebiet, ein Anschluss ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen (nicht innerhalb von zwei Jahren). Auch in diesem Fall können Sie uns Ihren Anschlusswunsch ans Fernwärmenetz Sulingen in unserem Online – Formular kommunizieren.

In der Übergangszeit bis zum Fernwärmehausanschluss gelten Übergangsfristen, die in Anspruch genommen werden können, sofern heute noch kein Anschluss möglich ist. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, sofern die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert.

Fernwärmeverträge werden darauf ausgelegt, die angeschlossenen Kundinnen und Kunden möglichst langfristig und zuverlässig zu versorgen. Das liegt vor allem daran, dass die Kosten der Baumaßnahmen für einen Anschluss nur über eine langfristig gesicherte Versorgung finanzierbar sind. Ein erstmalig geschlossener Versorgungsvertrag läuft über zehn Jahre und verlängert sich anschließend um fünf Jahre. Für beide Vertragspartner kann der Wärmelieferungsvertrag 9 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden.

Gesetzlicher Hintergrund (gilt für Sulingen):
Nach den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
(AVBFernwärmeV) ist die Laufzeit eines erstmalig geschlossenen Versorgungsvertrages auf zehn Jahre befristet. Die AVBFernwärmeV sieht vor, dass sich die Verträge anschließend um weitere fünf Jahre verlängern, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Es geht bei der zehnjährigen Vertragslaufzeit aber nicht allein um die Refinanzierung neuer bzw. der konkreten vorhabenbezogenen Anlagen und Leitungen, sondern bei Bestandsanlagen und -netzen auch um die finanzielle Absicherung von zusätzlichen Investitionen in Anlagenerweiterungen, in den Leitungsausbau oder auch in die Erneuerung von Fernwärmeerzeugungsanlagen. Dies betrifft beispielsweise die notwendigen Anpassungen bei der Wärmeerzeugung zur Erreichung der Energie- und Wärmewendeziele. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen (in Sulingen die STEG) ist auch in diesen Fällen auf Planungssicherheit angewiesen, um die auch hierbei anfallenden hohen Investitionen refinanzieren zu können. 

Beteiligungsformate

Auf der Projektwebseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Fernwärmeprojekt in Sulingen. Dort werden der aktuelle Projektstand, Baufortschritte und Neuigkeiten regelmäßig veröffentlicht. Außerdem steht Ihnen ein umfangreicher FAQ-Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Projekt zur Verfügung. Über die Webseite können Sie sich zudem mit dem Formular zur Anschluss Vormerkung unverbindlich für einen Fernwärmeanschluss registrieren.

Bürgerbeteiligungsformate und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig über die Projektwebseite, die Presse sowie die Social-Media-Kanäle der Stadt bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie unter fernwaerme-sulingen.de.

Kontakt

Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (STEG)
Michael Hanke
Lange Straße 65
27232 Sulingen

Telefon: 04271 950356 (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: info@fernwaerme-sulingen.de

Jetzt informieren

Interesse an einem Anschluss?

Unverbindlich vormerken und über die nächsten Schritte informiert bleiben.

Füllen Sie einfach und schnell das nachstehende Formular aus.

Ihr Interesse zählt!

Jede Vormerkung hilft dabei, den Ausbau des Fernwärmenetzes in Sulingen voranzubringen. Mit Ihren Angaben unterstützen Sie unsere Planungen und erhalten frühzeitig Informationen zu möglichen Anschlussmöglichkeiten in Ihrem Gebiet.

Die Vormerkung ist unverbindlich und stellt keinen Vertragsabschluss dar.